Durchgangsarzt (D-Arzt): Definition und Zuständigkeit

Wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall erlitten hat, genügt es meist nicht, den Hausarzt aufzusuchen. Eine Untersuchung von einem Durchgangsarzt ist zwingend erforderlich, um Anspruch auf die Zahlungen der Berufsgenossenschaft zu haben. Erfahren Sie hier, was ein Durchgangsarzt ist und was ihn für die Behandlung von Arbeitsunfällen qualifiziert.

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Was ist ein Durchgangsarzt?

Der Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) ist ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Qualifikationen im Bereich der Unfallmedizin. Er ist dafür zuständig, bei Arbeitsunfällen eine schnelle und sachgemäße unfallmedizinische Heilbehandlung einzuleiten und auf diese Weise für die zügige Genesung der Patientinnen und Patienten zu sorgen.

Somit stellt der D-Arzt auf Basis der Erstbehandlung eine erste Diagnose aus und entscheidet des weiteren über die Folgebehandlung. Ob er diese selbst durchführt oder den Patienten bzw. die Patientin an einen anderen Facharzt überweist, ist ebenfalls seine Entscheidung. Die Untersuchungsergebnisse hält er im sogenannten „D-Bericht“ fest und leitet diesen an die zuständige Berufsgenossenschaft weiter.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um als D-Arzt arbeiten zu können?

Um als Durchgangsarzt arbeiten zu können, muss ein Arzt über die Facharztqualifikation für Orthopädie und Unfallchirurgie oder für Spezielle Unfallchirurgie verfügen. Außerdem sollte er bereits mindestens ein Jahr Praxiserfahrungen in der Unfallchirurgie vorweisen können, um seine besondere Qualifikation unter Beweis zu stellen.

Darüber hinaus muss der Durchgangsarzt über eine entsprechend medizinisch-technische ausgestattete Praxis verfügen. Das umfasst u.a. das Vorhandensein eines Röntgenraums sowie zweier Räume speziell für invasive Eingriffe. Darüber hinaus müssen immer mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sein, um eine optimale Patientenversorgung garantieren zu können.

Wann muss man zum Durchgangsarzt?

Einen Durchgangsarzt sollte man immer dann aufsuchen, wenn ein Arbeitsunfall eine Arbeitsunfähigkeit auch am Folgetag nach dem Unfall nach sich gezogen hat oder wenn die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche andauern wird. Auch wenn der Arbeitnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt an den Folgen eines Arbeitsunfalls erkrankt, ist ein D-Arzt aufzusuchen.

Natürlich darf man nach einem Unfall auch zuerst zu einem anderen Arzt gehen, um schnelle Erste Hilfe zu gewährleisten. Wenn daraufhin jedoch eine der genannten Situationen eintritt, sollte unbedingt der Gang zum D-Arzt folgen. Nur so werden Versicherungsschutz und die Leistungen der Berufsgenossenschaft wie Lohnfortzahlung auch wirklich gewährt.

Liegt kein D-Bericht vor, kann der Unfallversicherungsträger die Zahlung verweigern. Eine freie Arztwahl existiert hier also nicht.

Wie findet man den nächstgelegenen D-Arzt?

Bundesweit sind derzeit rund 4.000 Ärztinnen und Ärzte als Durchgangsarzt tätig. Die Chance, dass sich auch in Ihrer Nähe ein Durchgangsarzt befindet, ist also nicht gering. Unternehmen sollten die Adresse des nächstgelegenen D-Arztes in der Firma bekannt machen. Bei den Informationen zur Ersten Hilfe sind diese Angaben gut aufgehoben. Auch die DGUV stellt auf Ihrer Website Informationen zur Suche des nächstgelegenen D-Arztes bereit.

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Welche Ausnahmen gibt es?

In einigen Ausnahmefällen müssen Verletzte nicht erst einen D-Arzt aufsuchen, bevor sie an einen Facharzt überwiesen werden. Das ist einerseits bei Augen- und HNO-Verletzungen der Fall. Betroffene können sich sofort an den jeweiligen Facharzt wenden.

Auch bei schweren und Schwerstverletzungen entfällt der Gang zum Durchgangsarzt. In diesen Fällen werden die Patientinnen und Patienten sofort in ein geeignetes Krankenhaus oder in eine spezielle berufsgenossenschaftliche Einrichtung gebracht und dort behandelt.