Psychische Belastungen

Die Arbeitswelt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Die zunehmende Digitalisierung führt zu ganz neuen Arbeitsformen, die ortsunabhängiges, flexibles Arbeiten ermöglichen. Während sich die Beschäftigten vor einiger Zeit noch vornehmlich mit körperlichen Belastungen konfrontiert sahen, haben psychische Belastungen am Arbeitsplatz in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen.

Was sind psychische Belastungen?

Wenn von psychischen Belastungen die Rede ist, sind damit alle Einflüsse gemeint, die während des Arbeitsalltags von außen auf einen Menschen einwirken. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können die Beschäftigten sowohl negativ als auch positiv beeinflussen. Damit unterscheidet sich die Begrifflichkeit im arbeitswissenschaftlichen Sprachgebrauch von unserer alltäglichen Auffassung von Belastungen. Dann beziehen wir uns nämlich ausschließlich auf negative Einflüsse.

Psychische Belastungsfaktoren

Die Ursachen von psychischen Belastungen bei der Arbeit sind ausgesprochen vielfältig. Darum teilt man diese gerne anhand ihrer jeweiligen Ausprägungen in einen der folgenden Merkmalsbereiche ein:

  1. Arbeitsinhalt / -aufgabe: Arbeitspensum, Handlungsspielraum, Verantwortlichkeiten
  2. Arbeitsorganisation: Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Überstunden, Zeitdruck, Arbeitsunterbrechungen
  3. Soziale Beziehungen: Anzahl sozialer Kontakte, Streitigkeiten und Konfliktpotential, Anerkennung durch Vorgesetzte und Kollegen
  4. Arbeitsumgebung: Lärm, Beleuchtung, ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes
  5. Neue Arbeitsformen: Mobilität, zeitliche und räumliche Flexibilität

Folgen psychischer Belastung

Psychische Belastungen treten in allen möglichen Berufsfeldern auf. Immer wenn ein Mitarbeiter sich über einen längeren Zeitraum unter- oder überfordert fühlt und mit seiner Arbeit unzufrieden ist, können psychische Fehlbelastungen auftreten. Dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen ungünstigen Arbeitsbedingungen und psychischen Fehlbelastungen besteht, ist schon lange erwiesen.

Die Folgen reichen von Müdigkeit, Antrieblosigkeit und mangelnder Leistungsbereitschaft bis hin zu Kopf- und Gliederschmerzen, Depressionen und Burnout. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Risiko, an Herzkreislauferkrankungen und Diabetes zu erkranken, mit einem hohen Stresslevel bei der Arbeit deutlich ansteigt. Auch die Entstehung degenerativer Erkrankungen wie Demenz und Alzheimer wird durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz begünstigt.

Arbeitgebern sollte daran gelegen sein, psychische Belastungsfaktoren in ihrem Betrieb so weit wie möglich zu reduzieren. Schließlich wirken sich erhöhte Krankheitsfälle und verminderte Leistungsbereitschaft auch unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aus.

Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Der Fokus hat sich in den letzten Jahren vermehrt von den körperlichen zu den psychischen Belastungen verschoben. Ein wichtiger Anstoßpunkt war die Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013, die psychische Belastungsfaktoren erstmals explizit in den betrieblichen Arbeitsschutz integrierte.

Zwar fanden diese zuvor schon Beachtung. Hier war jedoch nur indirekt von einer „menschengerechten Gestaltung der Arbeit“ die Rede. Damit ist gemeint, dass Arbeit ausführbar sein muss und niemanden schädigen darf. Dazu gehört aber auch, dass die Arbeit beeinträchtigungsfrei und persönlichkeitsfördernd sein muss, was die Vermeidung von Stress, Ermüdung und Überforderung impliziert.

Psychische Belastungen vermeiden

Seit 2013 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, psychische Belastungen in ihre Gefährdungsbeurteilung zu integrieren. Dabei müssen alle psychischen Belastungsfaktoren für die einzelnen Arbeitsbereiche ermittelt werden, um daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten zu können. Dazu gehört es, Mängel in den Arbeitsabläufen und der Arbeitsgestaltung zu eliminieren. Ermitteln Sie im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeitern, wo Belastungsfaktoren vorliegen und wie sich diese reduzieren lassen. Dabei sind technische und organisatorische Schutzmaßnahmen immer den personenbezogenen vorzuziehen.