Geräteprüfung in der Zahnarztpraxis und im Dentallabor
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Wie uns Mr. Bean bei seinem Zahnarztbesuch bereits gezeigt hat, findet man in einer Zahnarztpraxis eine Vielzahl an unterschiedlichen (für den Laien verwirrenden) Geräten.

Im Sketch des berühmten Comedians wird auf amüsante Weise ein kleiner Einblick in potenzielle Gefahrensituationen gegeben. Im Zusammenhang mit medizinischen Geräten gibt es immer Risiken. Eine regelmäßige und fachgerechte Geräteprüfung ist deshalb von enormer Wichtigkeit, um die Risiken bestmöglich zu minimieren.

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH bietet aus diesem Grund in unterschiedlichen medizinischen Einrichtungen die sicherheitstechnische Prüfung aller medizinischen Geräte an. Auch die Prüfung vorhandener nicht-medizinischer Elektrogeräte gehört zu unserem Leistungsumfang. Sind Sie für Ihr Zahnarztpraxis oder Ihr Dentallabor auf der Suche nach einem Dienstleister für die sachgemäße Prüfung aller Geräte in Ihrer Praxis, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

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Medizinische Geräte beim Zahnarzt

Beim Zahnarzt oder in einem Dentallabor finden sich zahlreiche medizinische Geräte, die fehlerfrei funktionieren müssen, um Unfälle zu vermeiden. Während Mr. Bean sich versehentlich in Rückenlage bringt, als er am Zahnarztstuhl spielt, birgt eine fehlerhafte Bedienung von Therapieliegen im echten Leben weitaus gravierendere Gefahren.

So ist die Gefahr eines Arbeitsunfalls durch den falschen Umgang oder die inkorrekte Wartung nicht zu unterschätzen. Aufgrund der daraus resultierenden Verletzungen oder gar Todesfälle hat die BGW die Risiken im Umgang mit Therapieliegen als hoch eingestuft.

Auch wenn es sich bei einem Behandlungsstuhl in einer Zahnarztpraxis nicht um eine Therapieliege handelt, sind die Gefahren, die damit einhergehen, sehr ähnlich. Eine sicherheitstechnische Prüfung ebenso wie eine Unterweisung im richtigen Umgang sind deshalb zwingend erforderlich.

Sicherheitstechnische Prüfung medizinischer Geräte

Eine sicherheitstechnische Prüfung ist gemäß DIN EN 62353 (VDE 0751-1) in regelmäßigen Abständen vorgeschrieben. Hierfür bedarf es speziell ausgebildeter Fachkräfte, weshalb sich die Hinzunahme eines externen Dienstleisters oftmals empfiehlt.

Nicht nur sollten medizinische Geräte vor ihrer Inbetriebnahme, bei Instandhaltung sowie Wartung und Inspektion geprüft werden. Auch ist eine Wiederholungsprüfung in regelmäßigen Abständen Pflicht. Unsere ausgebildeten Fachkräfte kümmern sich fristgerecht um die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen Geräte. Im Anschluss stellen sie Ihnen eine Prüfplakette aus und informieren Sie über den nächsten Prüftermin.

Unsere Prüfung erfolgt mithilfe modernster Prüftechnik und hauseigener Messinstrumente und erstreckt sich von der Begutachtung äußerlicher Mängel bis hin zur Funktionsprüfung der Geräte. Im Rahmen eines Abschlussgesprächs informieren wir Sie über eventuelle Schäden und klären alle anstehenden Fragen.

Hier finden Sie nähere Informationen zur sicherheitstechnischen Prüfung

Messtechnische Kontrolle in der Zahnarztpraxis und dem Dentallabor

Nicht nur müssen Ihre medizinischen Geräte einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden, einige bedürfen ebenfalls einer messtechnischen Kontrolle (MTK). Grundsätzlich betrifft die MTK alle medizinischen Messgeräte, wie beispielsweise elektrische Fieberthermometer oder Blutdruckmessegräte.

Sollten Sie unsicher sein, welche Ihrer Geräte einer MTK unterzogen werden müssen, können Sie dies in der Anlage 2 der MPBetreibV nachlesen. Natürlich unterstützen auch wir Sie bei der Beantwortung dieser Frage gerne. Im Rahmen der Überprüfung wird kontrolliert, ob Ihre Messgeräte den erlaubten Wert einer Messabweichung überschreiten oder nicht.

Genauso wie bei der sicherheitstechnischen Prüfung führen wir mit Ihnen im Anschluss ein abschließendes Gespräch und stellen Ihnen eine Prüfplakette aus. Auch die MTK muss in regelmäßigen Abständen vollzogen werden. Je nach Gerät variiert der Abstand zwischen den Prüfungen, spätestens aber nach zwei Jahren ist eine Wiederholungsprüfung fällig.

Hier finden Sie nähere Informationen zur messtechnischen Kontrolle

Prüfung aller ortsfesten sowie ortsveränderlichen elektrischen Geräte und Anlagen

In jeder Praxis finden sich neben medizinischen Geräten ebenfalls nicht medizinische elektrische Geräte. Dazu zählen beispielsweise Mikrowellen und Kühlschränke, aber auch elektrische Anlagen wie Steckdosen. Auch wenn diese Geräte nicht im Rahmen der Behandlung eines Patienten zum Einsatz kommen, müssen auch sie sachgemäß geprüft werden.

  • Ortsveränderliche Elektrogeräte: Wie der Name besagt, handelt es sich hierbei um elektronische Geräte, die bewegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Computer und Drucker, ebenso wie ein Staubsauger. Allein aus versicherungsrechtlichen Gründen sollten auch diese Geräte regelmäßig geprüft werden. Aber auch um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und einen reibungslosen Arbeitsablauf in Ihrer Zahnarztpraxis zu ermöglichen, ist dies ratsam.
  • Ortsfeste Elektrogeräte: Hierbei handelt es sich um Geräte beziehungsweise Anlagen, die sich nicht so einfach bewegen lassen, wie Deckenlampen oder Steckdosen. Zur Prüfung dieser Geräte kommen unsere Fachkräfte selbstverständlich in Ihre Praxis oder Ihr Labor. Gerne übernehmen wir die Prüfung aller medizinischen und nicht medizinischen Geräte gemeinsam im Rahmen unseres Rundum Sorglos-Pakets.

Wir übernehmen die Geräteprüfung in Ihrer Zahnarztpraxis oder Ihrem Dentallabor.

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Sicherheitstechnische Betreuung für Zahnarztpraxen und Dentallabore

Nicht nur müssen die Geräte in Ihrer Praxis funktionsfähig sein, die Bedienung dieser muss ebenfalls den Richtlinien entsprechen. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, sollten alle Mitarbeiter über den fachgerechten Umgang mit den unterschiedlichen Geräten und allgemein über ein sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz unterrichtet werden.

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt aus diesem Grund eine sicherheitstechnische Betreuung in allen Betrieben mit mindestens einem Mitarbeiter vor. Die Betreuung wird oftmals von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit vorgenommen, die sich mit allen Fragen und Unklarheiten in den Arbeitsabläufen auseinandersetzt und Unterweisungen vornimmt.

Sollte Ihre Zahnarztpraxis weniger als 50 Mitarbeiter haben, steht es Ihnen frei, ob Sie einen externen Dienstleister hinzuziehen oder Sie den betrieblichen Arbeitsschutz selbst in die Hand nehmen. Dazu ist die Teilnahme an einer Unternehmerschulung im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung erforderlich. Die BAU WEITERBILDUNG bietet Unternehmerschulungen für BGW-Mitgliedsbetriebe deutschlandweit und wahlweise als Webinar an.

Bei Interesse an einer Schulung freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme oder aber Sie buchen direkt online einen Seminarplatz. Sollten Sie unsere Fachkräfte für die Prüfung Ihrer Geräte oder die Betreuung Ihres Betriebs einstellen wollen, kontaktieren Sie uns gerne und wir besprechen den weiteren Ablauf mit Ihnen.