AED-Gerät

In Deutschland sterben jedes Jahr rund 100.000 Menschen an plötzlichem Herzversagen. Damit ist der plötzliche Herztod die häufigste Todesursache in der Bundesrepublik. Ausgelöst wird das in den meisten Fällen durch Herzkammerflimmern.

In diesem Zusammenhang ist die Defibrillation die einzig wirksame Maßnahme zur Lebensrettung. In immer mehr Betrieben finden sich mittlerweile Defibrillatoren. Doch was gilt es beim Umgang mit AED-Geräten zu beachten und welche Besonderheiten gelten für AEDs in der Arztpraxis? Das lesen Sie hier.

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AED – Was ist das?

Die Abkürzung AED steht für „automatisierter externer Defibrillator“. Im Gegensatz zu herkömmlichen Defibrillatoren funktioniert ein AED vollautomatisch und lässt sich somit auch von Laien einfach für Erste Hilfe-Maßnahmen anwenden.

Alle Schritte, die zu erledigen sind, werden dem Ersthelfer gut verständlich über eine Sprachsteuerung mitgeteilt. Auch die EKG-Analyse erfolgt automatisch. Eine versehentliche Schockabgabe ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen, da das Gerät den Elektroschock nur freigibt, wenn ein Herzkammerflimmern sicher erkannt wurde.

Wie funktioniert ein AED?

AEDs verfügen über zwei  Klebeelektroden, die im Falle eines Herzstillstands unter dem rechten Schlüsselbein und der linken Achselhöhle des Patienten anzubringen sind. Das Gerät analysiert nun automatisch den Herzrhythmus. Wird dabei ein Kammerflimmern festgestellt, schaltet es den Elektroschock frei. Dieser wird je nach Bauweise entweder per Knopfdruck oder vollautomatisch direkt vom AED ohne Zutun des Ersthelfers abgegeben.

Im Anschluss gibt das Gerät Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Oft ist damit eine Herzdruckmassage gemeint. Auch dabei unterstützen verschiedene AED-Modelle den Anwender, z.B. mit Hinweisen wie „fester drücken“ oder „schneller drücken“.

Den Einsatz des Rettungsdienstes ersetzt ein automatisierter externer Defibrillator natürlich trotzdem nicht. Wie bei jedem anderen Notfall auch sollten Sie diesen sofort rufen, damit die weitere Behandlung schnellstmöglich eingeleitet werden kann.

AED in der Arztpraxis

Obwohl in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen immer geschultes Personal vor Ort sein sollte, kann der plötzliche Herzstillstand eines Patienten auch in einer solchen Umgebung eine hohe emotionale und fachliche Belastung darstellen. Nur alle paar Jahre passiert es in einer gewöhnlichen Hausarztpraxis einmal, dass ein Patient plötzlich bewusstlos zusammenbricht und sich nicht mehr rührt. Nach wie vor stellt das also eine Ausnahmesituation dar, mit der auch das medizinische Fachpersonal schnell überfordert ist.

AEDs nehmen dem Personal ein Stück weit die Last ab und geben diesem klare Hilfestellungen an die Hand. Darum sollte ein AED in keiner Arztpraxis fehlen. Gerade in Einrichtungen, in denen Belastungs-EKGs durchgeführt werden, sollte ein Defibrillator zur Pflichtausrüstung gehören.

Welche Pflichten haben Betreiber von AEDs?

Automatisierte externe Defibrillatoren zählen zu den Medizinprodukten. Folglich haben Betreiber gemäß MPBetreibV für eine ordnungsgemäße und sichere Anwendung zu sorgen. Aus diesem Grund sind regelmäßige Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Dazu zählen neben dem Austausch der Batterie und einer Sichtprüfung nach $11 MPBetreibV auch sicherheitstechnische Kontrollen. Die STK muss spätestens alle zwei Jahre wiederholt werden.

Besteht eine Dokumentationspflicht?

Betreiber von Medizinprodukten sind dazu verpflichtet, sämtliche Informationen rund um die Geräte im jeweiligen Medizinproduktebuch zu dokumentieren. Diese umfassen neben allgemeinen Gerätedaten auch Betreiberinformationen sowie Daten zur ersten Inbetriebnahme, Geräteverantwortlichen und Wartungsintervallen. Auch die Ergebnisse der STK sind im Medizinproduktebuch festzuhalten.

Sie benötigen Unterstützung bei der Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrolle Ihrer AED Geräte? Wir helfen Ihnen gerne!

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