Sicherheitstechnische Betreuung

Am Arbeitsplatz sollten Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oberste Priorität haben. Aus diesem Grund sind Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung ihres Betriebs sicherzustellen. Was diese beinhaltet und wer die sicherheitstechnische Betreuung durchführen kann, lesen Sie in diesem Glossareintrag.

Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legt fest, dass Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen muss. Diese sind für die sicherheitstechnische Betreuung eines Betriebs zuständig. So soll gewährleistet werden, dass die geltenden Arbeitsschutzvorschriften Anwendung finden. Außerdem dienen die gewonnenen sicherheitstechnischen Erkenntnisse dazu, den betrieblichen Arbeitsschutz nachhaltig zu verbessern. Konkretisiert werden die im ASiG enthaltenen Regelungen durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).

Was beinhaltet die sicherheitstechnische Betreuung?

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung sind vielfältig. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit besteht darin, den Arbeitgeber in der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Dazu gehört auch die fortwährende Überprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit sowie die regelmäßige Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde Gegebenheiten.

Darüber hinaus können besondere Anlässe einen zusätzlichen Betreuungsbedarf erfordern. Das ist z.B. bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe der Fall. Auch wenn eine grundlegende Änderung an Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln ansteht, sollte man die Fachkraft für Arbeitssicherheit zurate ziehen. Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Arbeitsunfall im Betrieb ereignet haben, ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit dafür zuständig, dessen Ursachen zu untersuchen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die der Verhütung ähnlicher Unfälle dienen. In Betriebsbegehungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Arbeitsstätten auf etwaige Mängel untersuchen und überprüfen, ob die Beschäftigten ihre Persönliche Schutzausrüstung tragen. Auch die Unterweisung der Mitarbeiter in sicherheitstechnischen Fragestellungen kann in den Aufgabenbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit fallen.

Wie oft muss die sicherheitstechnische Betreuung wiederholt werden?

Wie oft die  Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung in Ihrem Betrieb aktiv werden muss, ist einerseits abhängig von der Betriebsgröße, andererseits von dem dort vorherrschenden Gefahrenpotential. Grundsätzlich gilt: Die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung müssen immer bei maßgeblichen Änderungen der Arbeitsverhältnisse und darüber hinaus in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Zur Ermittlung der Prüfintervalle wird eine Einstufung des Betriebs in eine von drei Betreuungsgruppen vorgenommen. Dabei beschreibt Gruppe 1 das höchste Gefahrenpotential. Hier sollte die Grundbetreuung nach maximal einem Jahr wiederholt werden. In Gruppe 3 genügt eine Wiederholung nach spätestens fünf Jahren.

Verschiedene Betreuungsmodelle

Je nach Betriebsgröße hat der Unternehmer darüber hinaus die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Betreuungsmodellen zu wählen. Diese lauten wie folgt:

  • Unternehmen ab 50 Mitarbeitern: Regelbetreuung
  • Unternehmen bis 50 Mitarbeiter: Regelbetreuung oder wahlweise alternative bedarfsorientierte Betreuung
  • Kleinstbetriebe mit max. 10 Mitarbeitern: Regelbetreuung mit festen Betreuungsfristen oder wahlweise alternative bedarfsorientierte Betreuung

Gerade in Kleinstbetrieben mit unter zehn Mitarbeitern lohnt es sich meist nicht, eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. An dieser Stelle ist Ihnen das Medical Büro für Arbeit & Umwelt gerne behilflich. Wir unterstützen Gesundheitsbetriebe mit der sicherheitstechnischen Betreuung durch unsere erfahrenen, kompetenten Fachkräfte. Unser Betreuungsmodell passt sich flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse an und gewährleistet somit maximale Arbeitssicherheit bei minimalem Aufwand für Sie und Ihren Betrieb. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für unsere Leistungen interessieren.