Hygieneplan erstellen
Gesundheitsschutz

Die Corona-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem vor enorme Herausforderungen.  Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegepersonal stoßen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten und sowohl Personal als auch Patienten bestmöglich zu schützen, ist gutes Hygienemanagement unerlässlich. Dabei kommt dem Hygieneplan zentrale Bedeutung zu. Wir erklären, worauf Gesundheitsbetriebe bei der Erstellung ihres Hygieneplans achten müssen und welche zusätzlichen Maßnahmen vor dem Hintergrund der Corona-Krise zu ergreifen sind.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Hygieneplans!

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Betriebs, helfen wir Ihnen bei der Ermittlung und Beseitigung von Gefahrenquellen.

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Hygieneplan – Was ist das?

Ein Hygieneplan fasst sämtliche Maßnahmen zusammen, die der Einhaltung und Gewährleistung bestimmter Hygiene-Standards dienen. Auf diese Weise sollen Infektionen wie Covid-19 eingedämmt und deren weitere Ausbreitung verhindert werden.

Der Hygieneplan macht Angaben zu den unterschiedlichen Einsatzbereichen einer Einrichtung, wobei er auf Reinigungs-, Desinfektions, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungstätigkeiten eingeht. Als Ausgangsbasis für die Erstellung des Hygieneplans dient immer der geforderte Hygienestatus.

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Um Infektionen einzudämmen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, müssen medizinische Einrichtungen einen Hygieneplan erstellen.

Wer muss einen Hygieneplan erstellen?

In infektionsgefährdeten Bereichen sind besondere Maßnahmen erforderlich, um hygienische und somit sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber in §36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Hygienepläne für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, Lebensmittelbetriebe und Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime vor. Auch Piercing-, Tattoo- und Kosmetikstudios sind zum Anfertigen eines Hygieneplans verpflichtet, da hier die Gefahr einer Übertragung von Krankheitserregern durch Blut bei Tätigkeiten am Menschen besteht.

Für die Gewährleistung eines hygienischen Arbeitsumfelds ist immer der Leiter der jeweiligen Einrichtung verantwortlich. Er kann jedoch einen Hygienebeauftragten bestellen, der ihn bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen unterstützt und die Erstellung des Hygieneplans übernimmt.

Aufbau des Hygieneplans

Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben zu Aufbau und Inhalten des Hygieneplans. Diese liegen im Ermessen der Einrichtungen, sollten aber immer an die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebs angepasst werden. Das ist insbesondere bei der Verwendung eines Muster-Hygieneplans wichtig, denn nicht jede Maßnahme eignet sich für alle Betriebe gleichermaßen, um einen hygienischen Zustand herzustellen. Bei der Erstellung sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle betroffenen Bereiche aufführen und dabei unterschiedliche Einflussfaktoren wie die Mitarbeiterfrequenz berücksichtigen.

Hautschutzplan

Ein wichtiger Bestandteil des Hygieneplans ist der Hautschutzplan. Hintergrund ist, dass Tätigkeiten, die häufiges Waschen und Desinfizieren der Hände erfordern, die natürliche Schutzbarriere der Haut stark angreifen können. Auch beim Umgang mit Gefahrstoffen ist die Haut teils enormen Belastungen ausgesetzt. Um Beschäftigte vor ernsthaften Erkrankungen zu schützen, führt der Hautschutzplan eine Reihe von Maßnahmen auf, die vor, während oder nach dem Waschen bzw. Desinfizieren der Haut ergriffen werden müssen. Dazu gehören z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen und die Verwendung geeigneter Hautschutzmittel.

Reinigungs- und Desinfektionsplan

Auch die Reinigungs- und Desinfektionspläne dürfen im Hygieneplan auf keinen Fall fehlen. Diese regeln die Einzelheiten der Reinigung, Desinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten in den unterschiedlichen Einsatzbereichen. Bei der Erstellung kann eine Orientierung an den 5 W-Fragen hilfreich sein:

  • Was wird gereinigt? (z.B. Fußböden, Arbeitsmittel, Hände)
  • Wer ist für die Reinigung verantwortlich? (z.B. das Personal)
  • Wann muss die Reinigung erfolgen? (z.B. nach jedem Gebrauch)
  • Womit sollte man reinigen? (z.B. Flüssigseife + Produktname)
  • Wie sollte man dabei vorgehen? (Konzentration, Zubereitung, Einwirkzeit)

Hautschutzplan sowie Reinigungs- und Desinfektionsplan sollten gut sichtbar in den Bereichen, in denen hygienerelevante Tätigkeiten verrichtet werden, ausgehangen werden und für die Beschäftigten jederzeit zugänglich sein. Zusätzlich muss der Hygieneplan dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt werden, z.B. im Rahmen einer Hygienebegehung.

Mitarbeiter unterweisen

Der Hygieneplan dient dazu, Mitarbeiter zu einem hygienischen Verhalten in ihren Tätigkeitsbereichen zu bewegen und so die Verschleppung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Das kann allerdings nur dann gelingen, wenn der Hygieneplan allen Mitarbeitern bekannt ist und diese die Inhalte konsequent umsetzen. Deshalb sollten die Beschäftigten regelmäßige Unterweisungen zum Hygieneplan erhalten, mindestens jedoch einmal jährlich. Um sicherzustellen, dass jede relevante Person über die Anwendung des Hygieneplans belehrt wurde, sollte jede Unterweisung schriftlich mit Unterschriften aller Teilnehmer dokumentiert werden.

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Mit dem Coronavirus gehen strengere Hygienemaßnahmen einher, die in den Hygieneplan integriert werden müssen.

Coronavirus: Hygieneplan aktualisieren

Grundsätzlich sollte man den Hygieneplan regelmäßig aktualisieren und an geänderte Rechtsvorschriften und den aktuellen Stand der Technik anpassen. Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass Gesundheitsbetriebe ihre Hygienepläne schnellstmöglich aktualisieren. So müssen Kontaktflächen und Arbeitsmittel nun unter Umständen noch häufiger als ohnehin schon üblich gereinigt werden. Auch das Tragen von Schutzausrüstung, insbesondere der Mund-Nase-Bedeckung, sollte im Hygieneplan jetzt Beachtung finden.

Sicherheitstechnische Betreuung mit der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH

Es liegt in der Verantwortung der Betreiber medizinischer Einrichtungen, den Arbeitsplatz für die Beschäftigten so sicher wie möglich zu gestalten. In Zeiten von Corona sollten Mitarbeiter- und Patientenschutz oberste Priorität haben, um eine Ausbreitung von Infektionsherden zu verhindern.

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH ist Ihnen dabei gerne behilflich. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung nehmen wir die Sicherheit Ihres Betriebs genau unter die Lupe und decken etwaige Gefahrenquellen und Hygienedefizite bei Arbeitsplatzbegehungen und Gefahrenanalysen auf. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für unsere Leistungen interessieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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