Ultraschallgeräte: Wartung und Kontrolle nach DGUV V3 und MPBetreibV
Medizintechnik

Sicherheitstechnische Prüfung und Wartung bei Ultraschallgeräten

Ultraschallgeräte findet man heutzutage in beinahe jeder allgemeinmedizinischen Praxis. Der Nutzen der Geräte ist groß, schließlich erlauben sie es, binnen kürzester Zeit präzise Diagnosen zu treffen. Wie viele andere Medizinprodukte unterliegen aber natürlich auch Ultraschallgeräte einer regelmäßigen Wartung und Prüfung, um Fehldiagnosen und daraus resultierende Behandlungsmängel zu vermeiden.

Wir von der BAU MEDIZINTECHNIK bieten die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen Geräte an. Diese lässt sich ideal mit einer vorangehenden Wartung Ihres Ultraschallgeräts kombinieren.

Sie benötigen eine sicherheitstechnische Prüfung Ihrer Ultraschallgeräte?

Wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sicherheitstechnische Prüfung mit der BAU MEDIZINTECHNIK: Ihre Vorteile

  • Mehr Sicherheit für Beschäftigte, Patienten und Dritte
  • Geräteprüfungen für eine präzise Diagnostik und hohe Funktionalität Ihrer Ultraschallgeräte
  • Einsatz modernster Messtechnik
  • Erfahrene Prüfer
  • Geringe Wartungs- und Reparaturkosten
  • Dank genauer Dokumentation und Prüfprotokolle auch rechtlich auf der sicheren Seite
  • Kombinierbar mit Prüfung sämtlicher weiterer medizinischer und nicht-medizinischer Elektrogeräte

Sicherheitstechnische Prüfung bei Ultraschallgeräten ist Pflicht

Die regelmäßige Wartung von Ultraschallgeräten ist Pflicht. So regeln gleich mehrere Gesetze und Verordnungen den korrekten Umgang mit diesen.

Bei Ultraschallgeräten müssen insbesondere die Medinzinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie die DGUV V3 Beachtung finden. In der MPBetreibV ist schriftlich fixiert, dass Betreiber von Medizinprodukten deren ordnungsgemäßen Zustand sowie volle Funktionstüchtigkeit sicherstellen müssen. Um dies zu gewährleisten, sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Kontrollen fällig.

Bei den sicherheitstechnischen Prüfungen werden die betroffenen Medizinprodukte auf volle Funktionstüchtigkeit und etwaige Mängel überprüft. Die Prüfung ist mindestens alle zwei Jahre zu wiederholen. Manche Hersteller empfehlen auch eine jährliche Überprüfung. Zudem ist eine sicherheitstechnische Prüfung immer nach Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur eines Geräts fällig.

Wartung von Ultraschallgeräten

Oft sind Ultraschallgeräte den ganzen Tag über in Betrieb. In der Regel ist hierfür eine durchgehende Kühlung der eingebauten Prozessoren vonnöten. In der Folge kommt es langfristig gesehen zu starken Verschmutzungen im Innenraum der Geräte.

Um aus mangelnder Kühlung resultierenden Ausfällen vorzubeugen, sollten Sie Ultraschallgeräte regelmäßig warten lassen. Die Wartung sollte dabei auch eine umfangreiche Reinigung umfassen, bei der das gesamte Gerät zerlegt wird, um die Platinen im Innenraum von Staubablagerungen befreien zu können. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Ultraschallgerät noch möglichst lange störungsfrei und zuverlässig arbeitet.

Sicherheitstechnische Prüfung von Ultraschallgeräten

Da Ultraschallgeräte bei Reinigung und Wartung in der Regel komplett auseinander gebaut werden, ist eine anschließende sicherheitstechnische Prüfung zur Gewährleistung der vollen Funktionstüchtigkeit unerlässlich. Dazu sind nur speziell ausgebildete Fachkräfte wie die der BAU MEDIZINTECHNIK berechtigt.

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung Ihrer Ultraschallgeräte kommen unsere geschulten Fachkräfte in Ihren Betrieb, um verschiedene Prüfverfahren anzuwenden. So erfolgt zunächst eine Sichtprüfung, bei der unsere Experten das Gerät unter anderem auf Verschmutzungen, mechanische Defekte und Vorhandensein der vorgeschriebenen Aufschriften überprüfen. Bei der anschließenden elektrischen Prüfung werden Schutzleiterwiderstand, Geräteableitstrom, Netzspannung und Ersatz-Patientenableitstrom gemessen. Befinden sich die bis zu diesem Punkt ermittelten Werte im Rahmen, führen wir eine Funktionsprüfung durch. Bei Ultraschallgeräten werden hier insbesondere Farb-Doppler, Messfunktion, Sonden, akustische Linsen und PW/CW-Doppler auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.

Mit der gesetzlich verpflichtenden Dokumentation der Prüfergebnisse sowie der Anbringung der entsprechenden Prüfplakette schließen wir die sicherheitstechnische Prüfung Ihres Ultraschallgeräts ab. Wir prüfen Ihre Geräte gewissenhaft, so dass Sie sich sicher sein können, bei regelmäßiger Durchführung noch lange von Ihrem Ultraschallgerät profitieren zu können.

Nichtsdestotrotz sollten Sie nach etwa fünf Jahren über die Anschaffung eines Neugeräts nachdenken, da ab diesem Zeitpunkt die Leistungsfähigkeit der Sonden allmählich nachlässt. Auch dazu beraten wir Sie im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung gerne.

Wir übernehmen die Prüfung Ihrer medizinischen Geräte für Sie

Wir von der der BAU MEDIZINTECHNIK übernehmen die Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung gerne für Sie. Dabei übernehmen wir selbstverständlich auch die Prüfung sämtlicher anderer medizinischer Geräte in Ihrem Gesundheitsbetrieb, wenn Sie das wünschen, und können diese bei Interesse direkt mit der sicherheitstechnischen Kontrolle und der messtechnischen Kontrolle entsprechender Medizinprodukte kombinieren.

Gerade in kleinen Betrieben lohnt es sich in der Regel nicht, einen festen Techniker zu engagieren. Profitieren Sie stattdessen von einem externen Dienstleister, um Zeit und Kosten zu sparen und sich darüber hinaus auch in Rechtsfragen stets auf der sicheren Seite zu befinden.

Sie möchten eine sicherheitstechnische Prüfung bei Ihrem Ultraschallgerät oder anderen medizinischen Geräten durchführen lassen? Oder interessieren Sie sich vielleicht für unsere weiteren Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt. Eine unserer kompetenten und freundlichen Servicekräfte berät Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!